Donnerstag, 10. Dezember 2015

Wie steht es in Ihrem Unternehmen um die psychische Gefährdungsbeurteilung?


Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeber dazu, auf Basis einer Beurteilung der Arbeitsbedingungen erforderliche Maßnahmen des Arbeitsschutzes festzustellen, umzusetzen und im Hinblick auf ihre Wirksamkeit zu kontrollieren. Seit Ende Juni 2013 ist eine Änderung des Arbeitsschutzgesetzes verabschiedet worden, die beinhaltet, dass nun auch psychische Belastungsfaktoren bei der Arbeit im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu erfassen sind.

Haben Sie die neuen Anforderungen in Ihrem Unternehmen bereits umgesetzt? Benötigen Sie hierbei externe Unterstützung? insa Gesundheitsmanagement hat für das frühzeitige Erkennen und Ermitteln von Gefährdungen auf der Arbeit ein Tool entwickelt, welches in einem dreistufigen, systematischen Prozess abläuft. Dabei werden die Arbeitsbedingungen beurteilt mit dem Ziel, aus den Ergebnissen individuelle, folgerichtige Maßnahmen zur Reduktion der Risiken zu entwickeln,  umzusetzen und im Nachgang auf die Wirksamkeit zu kontrollieren.
Wünschen Sie nähere Informationen zur psychischen Gefährdungsbeurteilung von insa Gesundheitsmanagement? 
Was es mit einer Arbeitssituationsanalyse auf sich hat? 
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Wir helfen Ihnen gern weiter! 

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